Die Kategorie Hänge umfasst sämtliche ingenieurtechnischen Maßnahmen zur temporären oder dauerhaften Sicherung von Baugruben, Geländesprüngen und Böschungen. In Neubrandenburg ist dieses Fachgebiet von zentraler Bedeutung, da der urbane Raum zunehmend nachverdichtet wird und Baugruben oft in unmittelbarer Nachbarschaft zu Bestandsgebäuden, Verkehrswegen oder sensibler Infrastruktur ausgeführt werden müssen. Ein fachgerecht bemessener und ausgeführter Verbau schützt nicht nur Leib und Leben auf der Baustelle, sondern verhindert auch Setzungen und Schäden an angrenzenden Bauwerken. Die Wahl des passenden Hängesystems – ob rückverankert, gestützt oder unverankert – hängt entscheidend von den lokalen Bodenverhältnissen, der Tiefe der Baugrube und den Platzverhältnissen ab.
Die quartären Lockergesteine der Region, insbesondere die Geschiebemergel und -lehme der Pommerschen Eisrandlage, bestimmen maßgeblich die geotechnische Planung. Diese bindigen Böden neigen bei Wasserzutritt zu Konsistenzverlusten und erfordern oft einen raschen Verbaufortschritt. Gleichzeitig können eingelagerte Sandlinsen Grundwasser führen, was bei der Bemessung von wasserdichten Hängen oder der Wasserhaltung zu berücksichtigen ist. Die Kenntnis dieser geologischen Besonderheiten ist die Grundlage für jede wirtschaftliche und sichere Hangplanung in der Vier-Tore-Stadt.
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Sämtliche Arbeiten an Hängen und Verbaumaßnahmen in Deutschland unterliegen der DIN 4124 (Baugruben und Gräben) sowie der DIN EN 1997-1 (Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik) in Verbindung mit dem nationalen Anhang. Für die rechnerische Standsicherheit von Verankerungen ist zudem die DIN EN 1997-1/NA sowie die EAU (Empfehlungen des Arbeitsausschusses Ufereinfassungen) maßgebend. Diese Normen legen verbindliche Teilsicherheitsbeiwerte für Einwirkungen und Widerstände fest, die in den rechnerischen Nachweisen der Grenzzustände GEO-2 und GEO-3 zwingend einzuhalten sind. Eine enge Abstimmung mit dem zuständigen Baugrundgutachter ist hierbei unerlässlich.
Typische Anwendungsfälle für komplexe Hänge in Neubrandenburg sind tiefe Baugruben für Mehrfamilienhäuser oder Tiefgaragen in der Innenstadt, die Sicherung von Kanalbaugruben in heterogenen Böden sowie die Herstellung von Lärmschutzwällen mit steilen Böschungswinkeln. Bei beengten Platzverhältnissen, wo eine freie Abböschung nicht möglich ist, kommen häufig Trägerbohlwände oder Spundwände zum Einsatz, deren Standsicherheit durch eine sorgfältig geplante Verankerungsbemessung sichergestellt wird. Auch im Bereich der passiven Sicherung, etwa durch Schwergewichtswände oder Injektionskörper, bieten wir die entsprechende aktive und passive Verankerungsbemessung aus einer Hand an. Für die dauerhafte Sicherung von Geländesprüngen im Straßen- und Wegebau ist die Planung von bewehrten Stützkonstruktionen oder Gabionenwänden ein weiterer Schwerpunkt.
Verfügbare Leistungen
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem freien und einem verankerten Hang?
Ein freier Hang wird ohne zusätzliche Stützelemente in einem standsicheren Winkel abgeböscht, was viel Platz benötigt. Ein verankerter Hang kommt bei beengten Verhältnissen zum Einsatz, wo die Stützwand durch Anker im rückwärtigen Erdreich rückverankert wird. Die Wahl hängt maßgeblich von den Platzverhältnissen, der Bodenbeschaffenheit und der erforderlichen Baugrubentiefe ab.
Welche Normen sind für die Standsicherheit von Baugrubenhängen in Deutschland relevant?
Die zentrale Norm ist die DIN 4124 für Baugruben und Gräben. Für die erdstatische Berechnung und Bemessung ist die DIN EN 1997-1 (Eurocode 7) mit ihrem nationalen Anhang maßgebend. Bei verankerten Konstruktionen sind zusätzlich die EAU (Empfehlungen des Arbeitsausschusses Ufereinfassungen) zu beachten, die spezifische Regelungen für Verpressanker enthalten.
Welche Rolle spielen die quartären Geschiebeböden in Neubrandenburg bei der Hangplanung?
Die Geschiebemergel und -lehme sind stark wasserempfindlich und können bei Niederschlag oder Grundwasserzutritt schnell aufweichen. Dies erfordert oft einen sofortigen Verbau nach dem Aushub. Eingelagerte Sandlinsen können zudem Schichtwasser führen, was bei der Planung von Wasserhaltungen und der Wahl des Verbausystems zwingend zu berücksichtigen ist, um hydraulischen Grundbruch zu vermeiden.
Ab welcher Tiefe ist ein rechnerischer Standsicherheitsnachweis für einen Baugrubenhang erforderlich?
Gemäß DIN 4124 ist bei Baugruben ab einer Tiefe von 1,25 Metern grundsätzlich ein Standsicherheitsnachweis zu führen, sofern nicht nachweislich standsichere Erfahrungswerte vorliegen. Bei Aushüben neben Gebäuden, unter Grundwassereinfluss oder bei mehr als 5 Metern Tiefe ist dieser Nachweis in jedem Fall rechnerisch zu erbringen und von einem Geotechniker zu prüfen.
Standort und Servicegebiet
Wir betreuen Projekte in Neubrandenburg und Umgebung.